Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension „Altes Ruderhaus“
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension
(„Hotelaufnahmevertrag“). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Pensions-,
Hotelzimmer-, Pensionszimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der
Pension in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es
frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und
bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Pension
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind
lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst
geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der
Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
3.5 Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung
fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des
Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Pension bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die
gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6
und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung),
Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Pension der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen
jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Pension auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Pension einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Pension hat die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension
den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen,
70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt der Pension
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
der Pension mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei
die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Pension begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung der Pension
7.1 Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Pension beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als
800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro
einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung
mit der Pension.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf der Betriebsgrundstück,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Betriebsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet die Pension nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1,
Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch –
gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Die Pension haftet hierbei nur nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Worms.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
Worms.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.